Newsletter Nr.04-August 2026
Liebe Leserinnen und Leser,
Herzlich willkommen zur vierten Ausgabe unseres Newsletters!
Mit diesem Newsletter möchten wir Sie quartalsweise über aktuelle Entwicklungen, Projekte und Veranstaltungen informieren. In dieser Ausgabe lesen Sie:
- Kickoff Europadenkmal
- Verabschiedung Mitarbeiterin
- Vierter Aufruf für kleine Projekte
- Interreg A, B, C oder D? Ein Überblick über die Programmwelt
- Und: Förderwissen kompakt – Abschreibungsregeln für Ausrüstungskosten
Erfolgreicher Projektstart für "Denk mal an Europa!" am Europadenkmal im Dreiländereck

15.07.2026
Mit einem Pressegespräch am Europadenkmal Ouren–Lieler und dem anschließenden Kick-off-Treffen der Projektpartner ist das Interreg-Projekt „Denk mal an Europa!“ offiziell gestartet.
Das Projekt hat das Ziel, das Europadenkmal im Dreiländereck Belgien–Luxemburg–Deutschland als Lern-, Begegnungs- und Erinnerungsort weiterzuentwickeln. Geplant sind Maßnahmen zur infrastrukturellen Aufwertung, zur Vermittlung der europäischen Dimension des Ortes sowie zur langfristigen Verankerung in den Bereichen Bildung, Tourismus und regionale Entwicklung.
Im Rahmen des Auftakttreffens wurden unter anderem die Projektstruktur und Zuständigkeiten, der Arbeits- und Zeitplan, Fragen der Finanzverwaltung und Dokumentation, Vergabeverfahren sowie die Kommunikation und Sichtbarkeit des Projekts abgestimmt. Darüber hinaus wurden erste konkrete Umsetzungsschritte und die weitere Zusammenarbeit der Partner besprochen.
Die Verwaltungsstruktur des funktionalen Raums Eifel–Ostbelgien–Éislek (EOE) war ebenfalls vor Ort vertreten und stand den Projektpartnern für Fragen zum Projektstart und zur Umsetzung der Förderbedingungen zur Verfügung.
Wir freuen uns, unser erstes grenzüberschreitendes Vorhaben im funktionalen Raum EOE auf den Weg zu bringen und wünschen allen Projektpartnern eine erfolgreiche Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung dieses besonderen europäischen Erinnerungsortes.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf unserer Website.
Ein freudiger Grund um zu gehen...

Mit dieser Ausgabe verabschiedet sich Julia Altenburg von den Leserinnen und Lesern des Newsletters.
Sie bedankt sich herzlich für das Interesse, das Vertrauen und die vielen wertvollen Begegnungen, die ihre Arbeit in dem vergangenem Jahr begleitet haben. Nun beginnt für sie mit dem Mutterschutz ein neuer Lebensabschnitt, dem sie mit großer Freude entgegensieht.
Für die gemeinsame Zeit, den Austausch und die Unterstützung sagt sie von Herzen Danke. Dem Netzwerk, den Partnerinnen und Partnern sowie allen Leserinnen und Lesern wünscht sie für die Zukunft weiterhin viel Erfolg, spannende Projekte und alles Gute.
Auf Wiedersehen und herzlichen Dank für die gemeinsame Zeit.

Der 4. Aufruf für Kleinprojekte ist vom 7. September bis zum 10. November 2026 geöffnet.
Im funktionalen Raum werden ausschließlich Projekte mit einem Gesamtbudget ab 33.500 € gefördert. Für kleinere Vorhaben bietet das Interreg-Programm Großregion die Möglichkeit einer Förderung über die Kleinprojekte.
Die Kleinprojekte-Förderung richtet sich insbesondere an kleinere Organisationen und Initiativen mit begrenzten personellen und administrativen Ressourcen, die grenzüberschreitende Projekte umsetzen möchten. Gefördert werden können unter anderem Ortsgemeinden, Vereine, Verbände, Interessengemeinschaften, Schulen sowie weitere lokale Akteure, auch wenn sie über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen.
Mehr Infos dazu unter: Finanzierung: kleine Projekte

Wer von „Interreg“ spricht, meint oft die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Tatsächlich gibt es jedoch verschiedene Interreg-Programme, die je nach geografischem Umfang unterschiedliche Formen der Kooperation fördern. Die Programme werden in vier sogenannte „Stränge“ unterteilt: Interreg A, B, C und D.
Interreg A – Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Interreg A fördert Projekte zwischen benachbarten Regionen entlang einer Grenze. Ziel ist es, gemeinsame Herausforderungen zu lösen und die Zusammenarbeit im Alltag zu stärken. Das Programm Interreg Großregion, in dem wir aktiv sind, gehört zu dieser Kategorie. Hier arbeiten Partner aus Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Luxemburg, Wallonien und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens zusammen.
Interreg B – Transnationale Zusammenarbeit
Bei Interreg B stehen größere europäische Räume im Mittelpunkt, beispielsweise Nordwesteuropa, Mitteleuropa oder der Alpenraum. Projekte befassen sich oft mit Themen wie Klimawandel, Innovation, Mobilität oder Energie und beziehen Partner aus mehreren Ländern ein.
Interreg C – Interregionale Zusammenarbeit
Interreg C ermöglicht Regionen aus ganz Europa den Austausch von Erfahrungen und guten Beispielen. Im Vordergrund steht dabei das Lernen voneinander, um regionale Strategien und politische Maßnahmen weiterzuentwickeln.
Interreg D – Zusammenarbeit der Regionen in äußerster Randlage
Dieser Strang unterstützt die Zusammenarbeit der europäischen Gebiete in äußerster Randlage (z. B. Überseegebiete) mit ihren Nachbarregionen.
Kurz gesagt: Während Interreg A konkrete Projekte zwischen benachbarten Grenzregionen fördert, richten sich Interreg B und C an größere europäische Kooperationsräume bzw. den europaweiten Erfahrungsaustausch. Für Akteure in der Großregion ist daher meist Interreg A die erste Anlaufstelle.

Förderwissen kompakt: Abschreibungsregeln für Ausrüstungskosten
Wer im Rahmen eines Interreg-Projekts neue Ausrüstung beschaffen möchte, stößt früher oder später auf den Begriff der Abschreibung. Insbesondere bei Fahrzeugen, Maschinen oder technischer Ausstattung stellt sich oft die Frage, warum nicht automatisch der gesamte Kaufpreis förderfähig ist. Die Antwort liegt im Grundprinzip der Abschreibung, das auch im Interreg-Programm Anwendung findet.
Was sind Abschreibungen?
Abschreibungen berücksichtigen den Wertverlust von Vermögensgegenständen während ihrer Nutzungsdauer. Da beispielsweise Fahrzeuge, Maschinen oder technische Geräte über mehrere Jahre genutzt werden, werden ihre Anschaffungskosten nicht vollständig im Jahr des Kaufs angesetzt, sondern über die erwartete Nutzungsdauer verteilt. Die Dauer dieser Nutzung orientiert sich in der Regel an anerkannten Abschreibungstabellen oder nationalen Vorschriften. Im Interreg-Programm wird dieses Prinzip übernommen: Förderfähig sind nicht automatisch die gesamten Anschaffungskosten, sondern nur der Anteil, der der Projektnutzung und der Projektlaufzeit zugeordnet werden kann.
Für neue Ausrüstungsgegenstände sind dabei drei Fälle zu unterscheiden:
- Fall 1: Die Ausrüstung wird ausschließlich für das Projekt genutzt und ihre Abschreibungsdauer ist kürzer oder gleich der Projektlaufzeit. In diesem Fall können die gesamten Anschaffungskosten als förderfähige Ausgabe geltend gemacht werden.
- Fall 2: Die Ausrüstung wird nur teilweise für das Projekt genutzt und die Abschreibungsdauer ist kürzer oder gleich der Projektlaufzeit. Förderfähig ist dann nur der projektbezogene Nutzungsanteil der Anschaffungskosten.
- Fall 3: Die Ausrüstung wird vollständig oder teilweise für das Projekt genutzt, ihre Abschreibungsdauer ist jedoch länger als die Projektlaufzeit. Hier können ausschließlich die während der Projektlaufzeit anfallenden Abschreibungskosten anteilig zur Projektnutzung angesetzt werden.
Eine Besonderheit gilt, wenn die Ausrüstung selbst Gegenstand bzw. Zweck des Projekts ist. In diesem Fall können die Anschaffungskosten unter bestimmten Voraussetzungen zu 100 % förderfähig sein.
Wichtig: Für alle Ausrüstungskosten sind geeignete Nachweise wie Rechnungen, Zahlungsbelege, Abschreibungspläne sowie die Dokumentation des Projektbezugs vorzuhalten.
Bleiben Sie dabei!
Besuchen Sie unsere Website (www.fr-eoe.eu) und folgen Sie uns in den Sozialen Medien.
Mit den letzten Sommertagen starten wir gemeinsam in einen spannenden Herbst. Vielen Dank für Ihr Interesse – wir freuen uns, Sie auch weiterhin über aktuelle Entwicklungen und Fördermöglichkeiten in der Großregion zu informieren





