Newsletter Nr.01 - Dezember 2025
Liebe Leserinnen und Leser,
Herzlich willkommen zur ersten Ausgabe unseres Newsletters! Seit der Gründung des funktionalen Raums im Januar 2025 ist viel passiert. Seit dem 1. April 2025 können Organisationen aus dem funktionalen Raum EOE Projektanträge einreichen, um eine Kofinanzierung durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu erhalten.
Wir blicken auf ein ereignisreiches Jahr zurück, in dem die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im funktionalen Raum Eifel-Ostbelgien-Éislek spürbar Fahrt aufgenommen hat.
Mit diesem Newsletter möchten wir Sie künftig quartalsweise über aktuelle Entwicklungen, Projekte und Veranstaltungen informieren. In dieser Ausgabe erfahren Sie:
- Welche neuen Pauschalbeträge ab Dezember gelten
- Was die Interreg-Jahresveranstaltung für die Zukunft der funktionalen Räume bedeutet
- Wo Sie praktische Hilfen für die Antragstellung finden
- Und: Förderwissen kompakt – was sind Funktionsgruppen?
Neue Pauschalbeträge ab November 2025
Am 24. November 2025 startete der vierte Projektaufruf für klassische Interreg-Großregion-Projekte – mit angepassten Pauschalbeträgen, die auch für die funktionalen Räume gelten:
- Die Vorbereitungskostenpauschale wird um 600 € auf 31.500 € angehoben (bisher 30.900 €)
- Bei den Personalkosten steigen die Standardeinheitskosten um 1–2 €/Stunde je nach Funktionsgruppe und Land.
Alle Projekte, die nach dem 1. Dezember 2025 eingereicht werden, müssen diese neuen Beträge berücksichtigen.
Gefördert werden Projekte in den Bereichen Tourismus & Kultur, Natur, Mobilität, Arbeitsmarkt & Daseinsvorsorge sowie Energie. Nutzen Sie die Chance, Ihre Ideen einzubringen!
Rückblick – Interreg-Jahresveranstaltung

14.11.2025 in Clervaux
Am 14. November 2025 fand die jährliche Interreg-Veranstaltung der Großregion statt. Im Fokus: die Zukunft der funktionalen Räume in der nächsten Förderperiode (2028–2034). Ziel war es, eine erste Bilanz zu ziehen und den Austausch zwischen den Teilnehmenden zu fördern.
Zu Beginn wurde ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) gegeben.
Die Europäische Kommission schlägt für Interreg rund 10 Milliarden Euro vor – leicht über dem aktuellen Budget. Die Fortführung des Programms Interreg Großregion gilt als wahrscheinlich.
Anschließend wurden in Workshops verschiedene Themen vertieft: die Bilanz und Verbesserungsvorschläge für das Instrument „Funktionaler Raum“, Fragen zur Governance und Trägerstruktur, der geographische Zuschnitt und die Abgrenzung der Räume sowie Aspekte zu Projekten und Förderung. Zudem wurden bewährte Praktiken des „Modell-Funktionalen Raums“ vorgestellt und diskutiert.
Mehr Infos gibt es hier: Zusammenfassung der Jahresveranstaltung des Programms - Interreg
Leitfaden zur Antragsstellung
Sie möchten ein Projekt einreichen, sind aber unsicher, wie der Antrag in Jems korrekt auszufüllen ist? Unser neuer Leitfaden zur Antragstellung steht ab sofort online zur Verfügung. Er bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, erklärt die wichtigsten Begriffe und enthält praktische Tipps, um häufige Fehler zu vermeiden.
Den Leitfaden finden Sie auf unserer Website unter: www.fr-eoe.eu.
Förderwissen kompakt – Was sind Funktionsgruppen?
Im Programm Interreg Großregion 2021–2027 werden Personalkosten ausschließlich über die vereinfachte Kostenoption (VKO) erstattet. Grundlage sind vier Funktionsgruppen, die für jeden Mitgliedstaat definiert wurden. Sie orientieren sich an Tarifverträgen und statistischen Daten und legen die Einheitskosten für Personal fest.
Die Einstufung erfolgt nach der Rolle im Projekt:
- Projektkoordinator/in – strategisches Management und Koordination (max. 1–2 Personen pro Projekt)
- Leiter/in eines Arbeitspakets – komplexe Aufgaben, ggf. mit Personalverantwortung (max. 1–2 Personen pro Partner)
- Projektmitarbeiter/in – operative Umsetzung und Querschnittsaufgaben
- Projektassistent/in – unterstützende Tätigkeiten ohne projektspezifische Fachkenntnisse
Die Mehrheit des Personals sollte in den Gruppen 3 und 4 angesiedelt sein. Gruppen 1 und 2 sind Leitungsfunktionen und bilden die Ausnahme. Jede Person darf nur einer Funktionsgruppe zugeordnet werden. Die Begründung der Einstufung ist im Antrag zwingend erforderlich.
Eine Kostentabelle finden Sie im Anhang 2 der Bestimmungen des Projektaufrufs EOE
Bleiben Sie dabei!
Besuchen Sie unsere Website (www.fr-eoe.eu) und folgen Sie uns in den Sozialen Medien.
Wir wünschen Frohe Festtage und ein erfolgreiches Neues Jahr 2026.





